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Gesetze

Verordnung über das Gewerbe der Reisenden
In diesem Gesetzestext werden die Grundlagen zum Schaustellerberuf geregelt.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021886/201007010000/943.11.pdf
 

TÜV

In der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden ist geregelt, dass das SECO die angewandten Normen vorgibt, nach denen geprüft werden muss. Diese müssen von einer von der SAS (Schweizerische Akkreditierungsstelle) anerkannten Prüfstelle geprüft werden.


Seco : http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00655/
SAS: http://www.seco.admin.ch/sas/index.html?lang=de
 


TÜV-Prüfstellen:

Liste der akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstellen im Sinne von Art. 22 der Verordnung vom 4. September 2002 über das Gewerbe der Reisenden

Zur Liste

 



 

30.08.2013

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Adresse

Sekretariat

Powerplay AG
Broch André
Postfach
8048 Zürich
Tel:: 044 341 11 11
Mail: info@powerplay-ag.ch

 



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